Datenschutzvereinbarung
- Ich erkläre, dass ich volljährig und uneingeschränkt geschäftsfähig bin.
- Ich willige die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten durch die Sunshine Energieberatung GmbH zum Zwecke der Ermittlung und Erstellung von Fördergeldanträgen ein. Insbesondere willige ich ein, dass die Sunshine Energieberatung GmbH lediglich für diese Zwecke meine personenbezogene Daten speichern, übermitteln, sperren und löschen darf.
- Mir ist bekannt, dass ich das Recht habe (nach geltendem Recht insb. DSGVO), nach schriftlicher Anfrage jederzeit über meine erhobenen, verarbeiteten und genutzten Daten informiert zu werden.
- Mir ist bekannt, dass ich das Recht habe, die hier abgegebenen Einwilligungen jederzeit ganz oder teilweise mit Wirkung des Tages für die Zukunft zu widerrufen.
Erklärung zur Antragsstellung BEG Einzelmaßnahmen Wärmeerzeugung
Mit der digitalen Beauftragung werden folgende Erklärungen und Bedingungen anerkannt:
- Die vollständigen Erklärungen finden Sie als Anlage oder unter www.sunshine-energieberatung.de/foerderservicedirekt/
- Es wurde ein Auftrag mit aufschiebender / auflösender Bedingung geschlossen
- Die umstehenden Angaben sowie die beiliegenden Aufträge sind richtig und vollständig. Weitere Kosten sind nicht eingeplant. Nach rechtsverbindlicher Zusage (KfW) können die geschätzten Kosten nicht mehr erhöht werden.
- Mir ist bekannt, dass Subventionsbetrug nach §264 StGB strafbar ist und ich alle subventionserheblichen Änderungen der KfW mitteilen muss.
- Nach Antragstellung erstellt die KfW eine Zusage, erst damit beginnt der Bewilligungszeitraum von 36 Monaten, in dieser Zeit muss die Maßnahme abgeschlossen werden.
- Die Verantwortung für die Auszahlung von Fördermitteln liegt ausschließlich beim Fördermittelgeber. Sunshine Energieberatung GmbH kann dafür keine Haftung übernehmen. Der Antragsteller ist verpflichtet, alle zur Verfügung gestellten Unterlagen unverzüglich auf Richtigkeit zu prüfen, Änderungen umgehend mitzuteilen und alle erforderlichen Unterlagen fristgerecht zur Verfügung zu stellen. Im Übrigen haftet Sunshine Energieberatung nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen und bei grober Fahrlässigkeit.
- Mir ist bekannt, dass ich nicht für die gleiche Maßnahme Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen eine steuerliche Förderung nach §35c EStG in Anspruch nehmen darf.